Datenschutz Blog

Die DSGVO spricht an mehreren Stellen vom „Stand der Technik“. Speziell bei der Definition von „geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen“
Seit kurzem ist es möglich im RIS zB. auch nach Warnungen und Empfehlungen der Datenschutzbehörde zu filtern. Die Abfragemaske wurde
Ergänzend zum Artikel Dashcams/Crashcams – per se verboten? möchte ich nochmals hervorheben, dass es sich bei sog. Actioncams, die vor
Dashcams, das sind die kleinen Kameras am Armaturenbrett bzw. an der Windschutzscheibe im Fahrzeug, die zwangsläufig auch andere Verkehrsteilnehmer filmen

12. März 2019

Geschützt: PH OÖ – „… und Vieles darf man doch – Mythen rund um die DSGVO“

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Fortbildung 27F9B0L25D 12.3.2019 13:30 – 17:30 Uhr Vortragende: Dr. Karl Krückl, MA LL.M, Ing. Mag. Michael Furtlehner Unterlagen Einführung (Krückl)Herunterladen

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