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Bei Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, handelt es sich ohne Zweifel um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben
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Wie bereits im Teil 1 erläutert, handelt es sich bei einem Data Breach um die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
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Meldung an die Datenschutzbehörde Art 33 Abs 1 verpflichtet den Verantwortlichen im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten grds.
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Ja. Unabhängig von einer etwaigen Meldepflicht nach Art 33 oder Benachrichtigung an die Betroffenen nach Art 34 hat der Verantwortliche
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Jeder kennt sie – die Pflicht einen Data Breach bei der Aufsichtsbehörde zu melden. Doch was steckt dahinter? Lesen Sie