Datenschutz im Internet – Recht auf Vergessen

Durch die fortwährende Aufzeichnung unserer Daten und Verhaltensweisen und die damit verbundene digitale Speicherung rückt das Thema Datenschutz immer mehr in den Vordergrund. Vor allem sind jene Daten, die im Internet für jedermann öffentlich zugänglich sind und womöglich sogar ohne eigene Zustimmung veröffentlicht wurden, aus datenschutzrechtlicher Sicht äußerst relevant. Sei es ein Zeitungsartikel mit namentlicher Erwähnung, die Firmenwebsite mit Abbildung der Mitarbeiter oder bloß der Facebook-Post eines Freundes mit entsprechender Verlinkung.
Die Daten werden permanent auf Servern in den unterschiedlichsten Ländern der Welt verteilt gespeichert und unterliegen damit teilweise sehr differenzierten Datenschutzgesetzen. Ein Problem ergibt sich insbesondere, wenn der Betroffene versucht, die von ihm gespeicherten Daten wieder zu löschen bzw löschen zu lassen. Eine endgültige Löschung der Daten aus dem Internet ist nämlich technisch kaum durchführbar.

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